Zuschauer, die in einem Fußballstadion Knallkörper zünden durch die andere Stadionbesucher verletzt werden, können dazu verpflichtet werden, dem Verein, gegen den daraufhin eine Verbandsstrafe verhängt wurde, einen entsprechenden Schadensersatz zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Ihr
Rechtsanwalt Sebastian Limmer
Wir beraten Sie gerne zu den Themen Sportrecht und Spielerberatung und Schadenersatz. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
