
Die Regeln des Bereicherungsrechts stellen quasi das “Auffangnetz” im Zivilrecht dar. Sie kommen immer dann zur Anwendung, wenn eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist und dafür gesorgt werden soll, dass diese Vermögensverschiebung wieder rückgängig gemacht wird.
Wir helfen Ihnen gerne bei:
- der Rückabwicklung von unwirksamen Verträgen
- der Rückerlangung Ihres Geldes, wenn Sie in einen Schenkkreis oder ein ähnliches System gelangt sind
- der Geltendmachung von berechtigten und der Abwehr unberechtigten Ansprüchen
Wenn wir auch Ihnen helfen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.