Ihr Berater:

Sorgen Sie auch für Zeiten vor, in welchen Sie Hilfe von anderen brauchen. Regeln Sie rechtzeitig alle Fragen der Betreuung und der Vorsorge bei Krankheit oder im Alter. Durch eine Patientenverfügung sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch durchgesetzt werden kann, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können.
Wir helfen Ihnen gerne bei:
- der Festlegung, wer für Sie Bestimmungen treffen kann, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind
- Ihrer Patientenverfügung
- der Sicherung der Durchsetzung Ihres Willens gegenüber Ärzten und Pflegepersonal
- Überprüfung Ihres Pflegeversicherungsschutzes
Wenn wir auch Ihnen helfen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Einen kostenlosen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zu Ihrer eigenen Verwendung stellen wir hier zum Download bereit: Vorsorgsorgevollmacht-Formular
Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit eigene Streichungen oder Ergänzungen vornehmen können. Stellen Sie bitte sicher, dass der Bevollmächtigte im Erstfall weiß, wo die Vollmacht zu finden ist. Eine anwaltliche Beratung kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden. Eine solche wird auch von den zahlreichen Anbietern, welche eine Online-Vorsorgevollmacht bereitstellen, nicht angeboten. Der Gang zum Rechtsanwalt sollte, vor allem in derart wichtigen Bereichen, nicht gescheut werden. Bei uns wird für die Beratung und Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht lediglich die Erstberatungsgebühr berechnet. Von uns erstellte Vorsorgevollmachten registrieren wir auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Sehen Sie zur gesamten Thematik auch unseren Beitrag:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht – wohin mit dem eigenen Willen?