
Da oft Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Verpächter oder den anderen Wohnungseigentümern nicht ausbleiben, sollte rechtzeitig durch entsprechende Vertragsgestaltungen für ein friedliches Miteinander gesorgt werden. Ist es hierfür schon zu spät, beraten wir Sie natürlich auch gerne, wenn der Streit schon begonnen hat.
Wir helfen Ihnen gerne bei:
- Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
- der Abwehr von unberechtigten und der Durchsetzung von berechtigten Kündigungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Mietminderungen
- Gestaltung von Miet- oder Pachtverträgen
- Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erwerb von Wohnungseigentum und der Vertragsgestaltung
- Prüfung von Eigenbedarfskündigungen
- Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung
Wenn wir auch Ihnen helfen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.