
Jeder Mensch fährt gerne in den Urlaub und möchte sich entspannen. Entspricht die Reise dann nicht den Vorstellungen, sei es wegen Flugverspätung oder einem verschmutzen Hotel, ist der Ärger groß. Dieser Ärger kann jedoch einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Wir helfen Ihnen gerne bei:
- der Durchsetzung Ihres Anspruches bei erheblicher Flugverspätung oder Flugausfall
- der Geltendmachung von Entschädigungen bei mangelhafter Reiseleistung
- der Reisepreisminderung bei Nichtabhilfe eines Reisemangels durch den Veranstalter
- der Durchsetzung Ihres Anspruches wegen vertaner Urlaubszeit
Wenn wir auch Ihnen helfen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.