Ihr Berater:

Schadensersatz gibt es nicht nur als Ausgleich für beschädigtes Eigentum, sondern auch für erlittene Schmerzen. Im deutschen Recht soll eine Schmerzensgeldzahlung zusätzlich eine Sühnefunktion erfüllen. Neben Verletzungen am eigenen Leib sollen alle Unannehmlichkeiten und seelischen Belastungen die aus einer Verletzung durch einen anderen hervorgehen, durch eine Geldzahlung vom Schädiger entschädigt werden. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir für Sie Ihre Ansprüche realistisch einschätzen und gegenüber dem Schädiger durchsetzen.
Wir helfen Ihnen gerne bei:
- Schmerzensgeldansprüchen
- Geltendmachung des Hinterbliebenengeldes
- Haushaltsführungsschäden
Wenn wir auch Ihnen helfen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.