Zu hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen

Stellt das Finanzamt fest, dass zu wenig Steuer bezahlt wurde, schreibt § 233 a der Abgabenordnung (AO) vor, dass auf den zu wenig bezahlten Betrag, ab einem bestimmten Zeitpunkt, Zinsen zu bezahlen sind. In § 238 AO ist vorgesehen, dass die Höhe der Zinsen in diesen Fällen sechs Prozent des nachzuzahlenden Betrags pro Jahr beträgt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass die Höhe der Zinsen von sechs Prozent pro Jahr nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist (BFH, Beschluss vom 25. April 2018, Az.: IX B 21/18). Daher wurde die Vollziehung des Zinsbescheids in diesem Verfahren ausgesetzt. Als Begründung wurde angegeben, der Zinssatz entspreche nicht mehr der Realität und sei daher nicht mit Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitssatz) zu vereinbaren. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite demnach die wirtschaftliche Realität erheblich, da sich zumindest ab dem Zeitraum seit 2015 ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe.

Ein zu hoher Zinssatz würde dem Sinn und Zweck der Zinsen entgegenlaufen, den Nutzungsvorteil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er während der Dauer der Nichtentrichtung der Steuer über eine Geldsumme verfügen kann, welche an das Finanzamt bereits bezahlt werden müsste. Diesen Zweck der Verzinsung sei wegen des strukturellen und nachhaltigen Niedrigzinsniveaus zumindest seit dem Jahr 2015 nicht mehr erreichbar und rechtfertige damit die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe nicht.

Ein Bescheid über die Verzinsung einer Steuernachzahlung sollte daher umgehend von Ihrem Rechtsbeistand überprüft werden und unter Zuhilfenahme der gesetzlichen Rechtsbehelfe angefochten werden, da zu erwarten ist, dass Zinsbescheide mit der gesetzlich vorgesehenen Zinshöhe vor den Finanzgerichten keinen Bestand haben werden.

Als starker Partner in der Rechtsberatung stehen wir Ihnen in diesen Fällen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Wirtschafts- und Steuerrecht zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihr
Rechtsanwalt Christian Ulitzka

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