Am LG Freiburg sind zahllose Verfahren anhängig, welchen allen der gleiche Sachverhalt zu Grunde liegt:
In einem Krankenhaus im Gerichtsbezirk wurden reihenweise künstliche Hüftgelenke verwendet, die fehlerhaft waren und zu Knochenfraß bei den Betroffenen führten. Dies führte zu großen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Nun wurde in einem ersten Urteil der schweizerische Hersteller der Hüftgelenke zu Schadensersatz verurteilt. Genauer gesagt, wurden der Patientin 25.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Da das Hüftgelenk zu den Medizinprodukten gehört, richtet sich die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Der Hersteller berief sich zwar zunächst darauf, dass Fehler der Operateure Ursache für das Leiden der Patienten gewesen wären. Im Prozess konnte jedoch die Mangelhaftigkeit der Prothesen festgestellt werden. Zudem hätte der Hersteller die Ungeeignetheit schon im Jahr 2005 erkennen können, da das Material zu diesem Zeitpunkt in der Wissenschaft schon stark umstritten war.
LG Freiburg, Urteil v. 24.02.2017, Az.: 6 O 359/10
Dem beklagten Hersteller steht jedoch noch die Berufung offen. Es bleibt also spannend.
Ihr
Rechtsanwalt Carsten. W. Rücker
und Ihre
Wiss. Mit. Stefanie Meierhold
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